
Anmeldeformulare
© Lebenshilfe / David Maurer
Formulare
- Medikamentenblatt04-medikamentenblatt.pdf235,82 KB
- Notfallbogen Anfall Kunde05-notfallbogen.pdf225,07 KB
- Fotofreigabe08-fotofreigabe-2022-08.pdf256,75 KB
- Grundfragebogen2020-01-1-grundfragebogen-kunde.pdf415,26 KB
- Vereinbarung Kunden2020-05-2-vereinbarung-kunden.pdf153,74 KB
- Daten Einwilligungserklärung Kunden2020-05-5-daten-einwilligungsserklaerung-kunden.pdf241,59 KB
- Merkblatt Betreuungsangebot2020-05-5-merkblatt-betreuungsangebot.pdf152,28 KB
- Datenschutzinformation Kunden2020-05-6-datenschutzinformation-kunden.pdf144,71 KB
- Vereinbarung OH Betreuer01-vereinbarung-oh-betreuer-2022-07.pdf247,71 KB
- Fotofreigabe04-fotofreigabe-2022-08.pdf256,75 KB
- Führerscheinabfrage09-fuehrerscheinabfrage-2022-08.pdf194,67 KB
- Daten Einwilligungserklärung Betreuer2020-05-2-daten-einwilligungserklaerung-betreuer-0.pdf241,09 KB
- Datengeheimnis Verpflichtung Betreuer2020-05-3-datengeheimnis-verpflichtung-betreuer.pdf93,94 KB
- Merkblatt Betreuungsangebot2020-05-5-merkblatt-betreuungsangebot-0.pdf152,28 KB
- Merkblatt Betreuungsangebot Zusatz2020-05-6-merkblatt-betreuungsangebot-zusatz.pdf93,42 KB
- Datenschutz Merkblatt Betreuer2020-05-7-datenschutz-merkblatt-betreuer.pdf106,21 KB
- Stundenerfassung2020-12-abrechnungsbogen-2020-2021-neu.pdf227,14 KB
Verhinderungspflege § 39 und Entlastungsbetrag § 45 b
Für alle Leistungen der Pflegekasse ist zunächst eine Einstufung (Pflegegrad) in die Pflegeversicherung Voraussetzung.
Verhinderungspflege § 39 (Anspruch bei Pflegegrad 2 - 5)
- Es stehen maximal 1.685 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege direkt zur Verfügung.
- Dieser Betrag kann um nicht verbrauchtes Kurzzeitpflege-Budget (max. 50 % = 843 €) aufgestockt werden.
- Nach Aufstockung der nicht verbrauchten Verhinderungspflege stehen dann insgesamt 2.528 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
- Über diesen Betrag kann ab 01.01. jeden Jahres voll verfügt werden.
- Was nicht verbraucht wird verfällt zum 31.12. jeden Jahres.
Junge Schwerstpflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können 100 % dieser Mittel anrechnen. Es stehen dann insgesamt 3.539 € zur Verfügung.
Entlastungsbetrag § 45b (Anspruch bei Pflegegrad 1 - 5)
- Pflegebedürftige Personen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich.
- Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres übertragbar und steht zur Abrechnung zur Verfügung. Zum 01.07. des darauffolgenden Jahres verfällt der Restbetrag.
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